House rules

Die Ferienwohnung/ das Ferienhaus wird vom Anbieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Anbieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, das Haus sorgsam zu behandeln und es im gleichen Zustand zu-rückzugeben, wie es übernommen wurde. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen/ im Ferienhaus vorgesehen. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung/ dem Ferienhaus und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Begleitpersonen. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung/ des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Übernachtungspreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Wird die Ferienwohnung/ das Haus von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so dürfen wir ohne Ankündigung alle überzähligen Personen der Ferienwohnung/ des Hauses und/oder Grundstücks verweisen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, so dürfen wir den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Grundstücks verweisen. Der Mietpreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen o.ä. auf dem Grundstück des Ferienhauses ist nicht erlaubt. Wir dürfen deren umgehende Entfernung verlangen. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Anbieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung schriftlich mitzuteilen. Fotos und Texte auf der Webseite dienen einer realistischen Leistungsbeschreibung. Eine genaue Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Anbieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.Haustiere dürfen vom Mieter nicht mitgebracht werden. Dies gilt auch für die Besucher des Mieters.Das Rauchen ist nur draußen auf dem Hof oder auf dem Balkon bei geschlossener Tür gestattet.